Helppy

30.11.2022 - 3 min

Demenz-Hilfe: Pflegegrade bei Demenz

Wird bei einem Menschen die Diagnose Demenz gestellt, wirkt sich dies in den meisten Fällen auf die ganze Familie aus. Wenn ein Demenzkranker Unterstützung im Alltag braucht, sind es oftmals die Angehörigen, die die Pflege und Versorgung übernehmen. Die wenigsten aber setzen sich mit diesem Thema vorher auseinander und so tun sich nach der Diagnose eine Menge Fragen auf. Wie geht man mit einer dementen Person um? Kann man mit Demenz zu Hause leben? Was für einen Pflegegrad bekommt man bei Demenz?

Anzeichen und Verlauf von Demenz

Gedächtnisstörungen sind den meisten Menschen als klassische Anzeichen von Demenz bekannt. Betroffene werden aber nicht nur vergesslicher und können sich Dinge schlechter merken; auch folgende Auffälligkeiten können erste Anzeichen einer Demenz sein:

  • Sprach- und Schreibstörungen

  • Räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme

  • Persönlichkeit- und Verhaltensänderungen

  • Wahnvorstellungen und Halluzinationen

  • Unruhe und Nervosität

Oftmals sind es Menschen aus dem sozialen Umfeld eines Betroffenen, denen diese Anzeichen auffallen. Den Verdacht können Hausärzte bestätigen, die nach der Erstdiagnose häufig einen Facharzt zu Rate ziehen.

Leider ist eine Demenzerkrankung irreversibel und die kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen nehmen im Verlauf weiter zu. Spätestens wenn ein betroffener Angehöriger immer mehr Unterstützung im Alltag benötigt, rückt das Thema Pflegegrade bei Demenz für Familien in den Fokus.

Welche Pflegegrade gibt es bei Demenz?

Während Demenzpatienten vor 2017 nur dann eine Pflegestufe erhielten, wenn auch eine körperliche Einschränkung vorlag, werden heutzutage auch kognitive Beeinträchtigungen in der Feststellung des Pflegegrades berücksichtigt.

Wie auch andere Pflegebedürftige werden Demenzerkrankte von Gutachtern in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Ab Pflegegrad 1 stehen Menschen mit Demenz Zuschüsse zur Wohnraumanpassung zu, um das Leben im eigenen Zuhause zu erleichtern. Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen außerdem Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen.

Das Pflegegeld ist in erster Linie als finanzielle Entschädigung für pflegende Angehörige vorgesehen, da die Betreuung eines Demenzkranken mit viel Zeit und emotionaler Belastung verbunden ist. Dementsprechend steigt der monatlich ausgezahlte Betrag auch mit dem Pflegegrad.

Wird eine demente Person zu Hause von einem Pflegedienst betreut, können die Kosten des Pflegedienstes als Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Auch hier steigt die monatliche Kostenübernahme mit der Höhe des Pflegegrades.

Wie beantragt man einen Pflegegrad bei Demenz?

Um die oben beschriebenen Leistungen zu erhalten, muss zuallererst ein Pflegegrad für die betroffene Person bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Dieser Antrag wird schriftlich eingereicht, woraufhin die Pflegeversicherung dem Antragsteller zunächst Antragsformulare zusendet. Nachdem diese ausgefüllt zurückgeschickt wurden, gibt die Pflegekasse ein Pflegegutachten in Auftrag. Dabei prüft ein Gutachter die körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen des Patienten in sechs verschiedenen Lebensbereichen, sogenannten Modulen:

  1. Mobilität

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  3. Verhaltensweisen und psychische Belastung

  4. Selbstversorgung

  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens

Von diesen sechs Modulen wird die Selbstversorgung mit 40% am höchsten bei der Einstufung gewichtet. Gerade bei Demenzpatienten wird hier nicht nur darauf geachtet, ob die Person körperlich in der Lage ist sich selbst zu versorgen, sondern vor allem auch, ob sie die Notwendigkeit erkennt, bestimmte Aufgaben im Alltag zu verrichten. Schließlich erhält der Antragsteller nach der Begutachtung einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad.

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass es sich auch bei einer Demenz sowohl für den Betroffenen als auch die Angehörigen lohnt, einen Pflegegrad zu beantragen. Es gibt zahlreiche Betreuungs- und Entlastungsangebote, um Dich bei der Pflege Deines Angehörigen zu unterstützen.

Erfahre hier, auf was Du beim Umgang mit Demenzkranken achten solltest.

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